Corona-Update vom 15. März (1): Organisation der Notbetreuung

Das Bildungsministerium hat am Samstagabend (14. März) erste Einzelheiten zur Notbetreuung während der Zeit der Schulschließungen veröffentlicht.

Liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Eltern,

hier das Corona-Update des Ludwigsgymnasiums vom 15. März.

Bleiben Sie / Bleibt gesund! 

Herzliche Grüße

Christian Heib

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Das Bildungsministerium hat am Samstagabend (14. März) erste Einzelheiten zur Notbetreuung während der Zeit der Schulschließungen veröffentlicht. Das Informationsschreiben des Ministeriums ist auf der rechten Seite zu finden.

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten werden darin dringend gebeten, vorrangig eine selbst organisierte häusliche Betreuung sicherzustellen. Das Angebot der Notbetreuung kann nur für besondere Ausnahmefälle gelten. 

Die Notbetreuung wird für Kinder im Alter bis zu 12 Jahren angeboten.

Es dürfen pro Schule grundsätzlich höchstens 15 Kinder betreut werden (max. 3 Gruppen mit je 5 Kindern).

Die Betreuungszeit geht von 8 bis 16 Uhr. Eine kürzere Betreuungszeit ist möglich.

Das Angebot einer Notbetreuung richtet sich an Eltern, die im Bereich der Daseinsfürsorge tätig sind.

Als Beispiele hierfür werden genannt:  

-  hauptberufliche Feuerwehr

-  Polizei

-  Strafvollzugsdienst

-  Rettungsdienst

-  medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken

-  stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. Hilfen für Erziehung) 

-  ambulante und stationäre Pflegedienste

-  die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs

-  kritische Infrastruktur

Auch berufstätige Alleinerziehende und andere Eltern können berücksichtigt werden, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Hier muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein, und eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.

An den Schulen, für die eine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet wurde, kann keine Notbetreuung vorgehalten werden.

Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u. a. Kinder mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten) ist nicht möglich.

Antragsverfahren

Im Laufe des Montags (16.03.) wird der Notbetreuungsbedarf für die Zeit ab Dienstag (17.03.) in einem antragsbasierten Verfahren organisiert.

Das Antragsformular ist auf der rechten Seite zu finden. Es kann  außerdem als Word-Dokument heruntergeladen werden.

Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, werden gebeten, der Schule das Antragsformular bis spätestens Montag (16.03.) um 15 Uhr zukommen zu lassen, und zwar vorzugsweise per E-Mail (sekretariat@ludwigsgymnasium.com) oder per FAX (0681 9260 - 528). Das Formular kann bis 15 Uhr auch im Sekretariat der Schule abgegeben werden.

Die Formulare werden von der Schule an den Schulträger (Regionalverband Saarbrücken) geschickt. Der Regionalverband (also nicht das Ministerium oder die Schule) trifft die Entscheidung, wer ab Dienstag in die Notbetreuung aufgenommen wird.

Eltern, auf welche die oben genannten Kriterien zutreffen und bereits am morgigen Montag einen dringenden Notbetreuungsbedarf haben, können sich am Montagmorgen ab 7:15 Uhr unter (0681) 92 60 50 telefonisch im Ludwigsgymnasium melden. 

Weitere Hinweise

Im Rahmen der Notbetreuung darf kein Unterricht und auch kein Förderunterricht stattfinden. Die teilnehmenden Schülerinnen sollen eigene Bücher, Spiele und Lernmaterialien mitbringen. Elektronische Spiele dürfen nicht mitgebracht werden.

Wie sich die Essensversorgung gestaltet, muss in den nächsten Tagen noch organisiert werden. Mindestens bis einschließlich Dienstag müssen die Kinder genug Essen für den ganzen Tag von daheim mitbringen.

   

Ludwigsgymnasium SAARBRÜCKEN
Stengelstraße 31
66117 Saarbrücken

   0681 9260 - 50

   0681 9260 - 528

   sekretariat@ludwigsgymnasium.com

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