Corona-Musterhygieneplan (Stand 5. September)

Pünktlich zum neuen Schuljahr gibt es einen neuen saarlandweiten Musterhygieneplan für Schulen.

Hier einige Auszüge. Der gesamte Plan kann rechts auf dieser Seite heruntergeladen werden.

 

Maske

Das freiwillige Tragen einer Maske ist jederzeit möglich und kann nicht untersagt werden.

Handhygiene

Regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, insbesondere vor dem Essen, nach dem Besuch der Toilette und nach dem Aufenthalt in der Pause, wenn ggf. öffentlich zugängliche Gegenstände angefasst wurden.

Abstand

Die Einhaltung von Abständen, wo immer es möglich ist, wird empfohlen. Vor allem im Sport– und Musikunterricht bzw. beim Singen und Musizieren von Blasinstrumenten wird empfohlen, die Möglichkeiten zum Unterrichten im Freien, immer wenn das Wetter es zulässt, zu nutzen bzw. in Innenräumen/in der Halle möglichst Abstände einzuhalten.

Lüften

[Es] ..... muss im Unterrichtsraum in jeder Unterrichtsstunde nach jeweils ca. 20 bis 25 Minuten ein Luftwechsel durch Stoßlüftung erfolgen.

Nach jeweils 45 Minuten soll durch eine Querlüftung über gegenüberliegende Fenster/Türen in nur wenigen Minuten eine ausreichende Frischluftzufuhr erreicht werden.
Dabei sollen in den Klassen-, Kurs- bzw. Fachräumen die Türen und möglichst alle Fenster geöffnet werden.

Wenn die Fenster in Anwesenheit der Schüler*innen geöffnet werden, ist stets - auch in den Pausen - eine angemessene Aufsicht sicherzustellen.

Dauerhaftes Offenstehen der Fenster oder Durchzug ist insbesondere aus energetischen Gründen dringend zu vermeiden.

 

Personen mit Krankheitssymptomen

Bei Symptomen, die sicher auf eine bekannte chronische Erkrankung (z. B. eine Allergie) zurückzuführen sind und nicht auf eine Infektionserkrankung, kann die Schule weiterhin besucht werden.

Auch bei Erkrankungen wie leichtem Schnupfen, Husten oder Kopfschmerzen, die nicht auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 hindeuten, kann die Schule weiterhin besucht werden.

Bei allen Erkrankungen, die mit stärkeren Beeinträchtigungen einhergehen, sollte der Schulbesuch bis zur Genesung bzw. Symptomfreiheit generell nicht erfolgen, auch wenn die Symptome nicht eindeutig auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 hindeuten.

Den Erziehungsberechtigten steht es frei, zum Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einen Test in einer Testeinrichtung oder bei einem Arzt/einer Ärztin durchführen zu lassen. Ist dieser Test negativ, kann die Schule wieder besucht werden, sofern keine stärkere Beeinträchtigung durch eine andere Erkrankung vorliegt.

Zur Wiederzulassung des Besuchs der Schule darf von der Schule generell kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest verlangt werden.

Bei Personen, die mindestens eines der folgenden Symptome aufweisen, soll ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2 angenommen werden, solange nach ärztlichem Urteil keine andere Erklärung (s.o.) vorliegt:

- Fieber über 38,0 °C, reduzierter Allgemeinzustand

- trockener Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt)

-ausgeprägte gastrointestinale Symptome (anhaltende erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen)

-Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Tritt bei einer Person während ihres Aufenthaltes in der Schule mindestens eines der
oben genannten Krankheitssymptome auf, soll der Schulbesuch unterbrochen werden und wie im Folgenden dargestellt verfahren werden:

Der ÖPNV sollte nach Möglichkeit nicht genutzt werden; wenn es dennoch erforderlich ist, sollte eine FFP2-Maske getragen werden.

Bei jüngeren Schüler*innen sind die Eltern in jedem Fall zu benachrichtigen.

Bis zum Verlassen der Schule sollte die erkrankte Person sich in einen Raum mit möglichst wenigen Kontakten zu anderen Personen begeben.

Schüler*innen mit den o.g. Symptomen, die auf ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, sollen bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Es empfiehlt sich das Aufsuchen eines Arztes oder einer Ärztin (vorher in der Praxis anrufen!). Diese/r entscheidet über das Erfordernis eines Tests auf SARS-CoV-2. Wenn eine Testung vom Arzt oder der Ärztin angeordnet wurde, bleibt die betroffene Person zu Hause, bis das Testergebnis vorliegt.

   

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