Ein Fall von Ringelröteln in Klassenstufe 6

Vorsorglicher Hinweis: In der 6F3 gibt es einen Fall von Ringelröteln.

Das Kind war beim Arzt und darf zur Schule kommen.

Laut Information des Gesundheitsamtes ist ein Ausschluss erkrankter Kinder von der Schule  bei sichtbarem Ausschlag nicht notwendig, sofern keine Begleitsymptome (z.B. Fieber) mehr vorliegen.

Das Gesundheitsamt rät aber, die Eltern aller Kinder und alle Mitarbeiterinnen der Einrichtung zu informieren, weil Ringelröteln ja in der Schwangerschaft gefährlich sind.

 


   

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