Weitere Neuregelungen zum Tragen der Maske in der Schule

Auf Beschluss der Landesregierung wird ab heute (17. Juni 2021) für weitere Bereiche in der Schule die Tragepflicht von Masken aufgehoben.

Für Schülerinnen und Schüler und Erwachsene gilt:

Die Verpflichtung, eine Maske zu tragen, besteht nicht im Unterricht im Klassen- und Unterrichtsraum, nicht im Sportunterricht und nicht im Betreuungsraum. 

Ebenso besteht auch im Freien, auf dem Schulhof oder dem Schulgelände keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Gleiches gilt in sonstigen Außenbereichen, zum Beispiel bei Wanderungen, Bachexkursion oder anderen außerschulischen Lernorten innerhalb einer festen Gruppe. 

Auch Musizieren und Singen ist ohne Maske sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erlaubt. Allerdings soll hier vorzugsweise der Außenbereich genutzt werden; im Innenbereich soll auf einen im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten möglichst großen Abstand und sehr gute Durchlüftung geachtet werden.

Für den gesamten schulischen Betrieb sowie für den Betreuungsbetrieb besteht im Schulgebäude (Lehrerzimmer, Verwaltungsbereich, Flure, Treppenhäuser, Sanitärbereich, usw.)  eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS).

 

   

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